Wer darf die Halle aktuell nutzen?

Mitglieder, die unter folgende Personengruppe fallen, dürfen bei erfolgter Hallenöffnung (5-Tage Inzidenzwert im Kreis Düren von unter 50) wieder über die Buchungsplattform des TTC an der Hallennutzung teilnehmen.

ALLE Nachweise müssen VOR der Nutzung an info@ttc-mersch-pattern.de gesendet werden oder als Ausdruck im Ordner (liegt in der Halle aus) hinterlegt werden!

Geimpfte

Voraussetzung ist bei Geimpften ein vollständiger Impfschutz, bei den meisten Impfstoffen also der Erhalt von zwei Impfungen. Außerdem muss die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen (damit sich die Immunisierung voll herausgebildet hat).

Zählt ihr zu dieser Gruppe, dann ist eine Kopie des Impfausweises VOR der ersten Buchung an info@ttc-mersch-pattern.de zu mailen oder in Kopie beim Vorstand abzugeben.

Genesene

Bei Genesenen ist Voraussetzung, dass die Erkrankung mindestens 28 Tage zurückliegt (damit keine Ansteckungsgefahr mehr besteht), aber höchstens 6 Monate zurückliegt (da danach möglicherweise keine hinreichende Immunisierung mehr gegeben ist). Hat der Genesene allerdings zusätzlich auch mindestens eine Impfung erhalten, fällt die Begrenzung auf 6 Monate weg.

Zählt ihr zu dieser Gruppe, dann ist ein Nachweis der Genesung VOR der ersten Buchung an info@ttc-mersch-pattern.de zu mailen oder in Kopie beim Vorstand abzugeben.

Offizieller Corona-Schnelltest

Der Test kann ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest sein. Das Ergebnis muss bestätigt sein. Ein eigens durchgeführter Selbsttest ist leider nicht gültig! Der Test darf zum Zeitpunkt der Hallennutzung höchstens 48 Stunden (Schnelltest) oder 72 Stunden (PCR-Test) zurückliegen.

Habt ihr einen Schnelltest machen lassen, dann ist dieser VOR der Hallennutzung an info@ttc-mersch-pattern.de zu mailen oder in Kopie im ausliegenden Ordner (Tisch im Vorraum) abzuheften.

WICHTIG:

NIEMAND DARF AKTUELL DIE HALLE NUTZEN OHNE EINE DIESER BEDINGUNGEN ZU ERFÜLLEN! AUCH IST ES STRENGSTENS UNTERSAGT, DEN GEFORDERTEN NACHWEIS ERST NACH DER HALLENNUTZUNG ZU BESORGEN. ZUWIDERHANDLUNGEN – AUCH UNBEABSICHTIGTE – WERDEN KONSEQUENZT BESTRAFT.

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